Gleichgewichts- und Koordinationsübungen zur Verbesserung des Gangbildes und Steigerung der Gangsicherheit sowie Sturzprophylaxe
Osteoporosetraining
Wahrnehmungsschulung und Entspannungsübungen
Vor der ersten Therapie
Bei bestehenden Problemen am Bewegungsapparat oder zur Rehabilitation nach unfallchirurgischen oder orthopädischen Eingriffen benötigen Sie eine Verordnung zur Physiotherapie.
Diese wird von ihrem/r Hausarzt/-ärztin oder ihrem Facharzt/-ärztin ausgestellt, welche Sie dann anschließend von Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligen lassen. Dieser Verordnung beinhaltet die Diagnose und die Art der Behandlung (z.B. 10 x 45 Minuten Physiotherapie)
Während der Therapie
Die Therapieeinheiten sind in der Regel am Ende jeder Einheit bar zu bezahlen. In Ausnahmeregelungen sind auch Überweisungen möglich. In der ersten Einheit erhebe ich einen Befund, nachdem sich meine Behandlungsform richtet. Während des gesamten Therapieverlaufes finden Wiederbefundungen statt, welche gegebenenfalls auch zu einer Adaption der gewählten Therapieform führen.
Therapieabschluss
Am Ende der Therapieserie stelle ich Ihnen eine Honorarnote aus, welche Sie zusammen mit Ihrer Verordnung bei der Krankenkasse einreichen können, um einen Teilbereich der Kosten (gemäß der Tarifbestimmungen Ihrer Krankenversicherung) zurückerstattet zu bekommen.
Präventive physiotherapeutische Behandlungen
und klassiche Massage
Falls Sie verhindern wollen, dass chronische Beschwerden erst entstehen, haben Sie auch die Möglichkeit, meine physiotherapeutische Leistung (in Form von Präventiven Maßnahmen und Beratung) auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen.
Die Anzahl sowie die Intervalle dieser Einheiten ist von Ihnen frei wählbar, jedoch sind auch die Kosten von Ihnen zur Gänze selbst zu tragen.